In dem monatlichen Mitgliedsbeitrag sind die folgenden Leistungen enthalten: Die Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis, die Teilnahme am Kursangebot auf gemischter Miet- und Dienstleistungsbasis, sowie die Mitbenutzung der Erholungs - und Clubräume und die Teilnahme an sportlichen und geseligen Aktivitäten des Clubs. Mit dem ersten Betrag fällt eine einmalige Anmeldegebühr an. Diese Aufnahmegebühr wird bei einer Vorauszahlung des Nutzungsentgelts für ein oder zwei Jahren bis spätestens zum gesetzten Zahlungstermin fällig.
Zur Nutzung der aufgeführten Mitgliedsrechte ist eine Sporttauglichkeit, zB. . seitens des Hausarztes, nicht erforderlich. Auch für Schwangere bzw. körperlich verletzte oder eingeschränkte Personen bietet das Fitnessstudio angemessene Trainingsmöglichkeiten, sowie eine umfangreiche Emährungsberatung innerhalb der ausgeschriebenen Öffnungszeiten. Die Nichtnutzung des Fitnessangebotes durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrags, sollten die Gründe bei dem Mitglied selber liegen. Die Kündigung aus wichtigem Grund wird dabei nicht berücksichtigt. Das Mitglied des Studios darf die Fitnessgeräte während der Offnungszeiten eigenständig nutzen. Dabei ist eine verschuldungsabhängige Haftung des Studios auf ale Fäle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Gesundheitsschäden, die durch einen unsachgemäßen Gebrauch der Fitnessgeräte verursacht wurden, hat das Studio nicht zu vertreten.
Der monatliche Betrag wird im Voraus gezahlt, er ist aber spätestens am Tag vor Beginn des jeweiligen Monats zu leisten. Fals die Bezahlung von zwei monatlichen Beiträgen nicht termingerecht erfolgen sollte, werden sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fälig, Das Mitglied kann die Buchung durch das SEPA-Lastschriftverfahren binnen acht Wochen widersprechen. Dabei verändert sich die Form der Kündigung aber nicht. Der erste und letzte Beitrag wird anteilsmäßig errechnet. Für jede Mahnung des Clubs wird eine pauschale Mahngebühr von €5 fällig, kommt es zu einer Rücklastschrift, wird vom Studio eine Kostenpauschale von 15€ und 2€ Bearbeitungsgebühr erhoben.
Bei einer Vorauszahlung der Beiträge für die gesamte Vertragslaufzeit ist Folgendes zu beachten: Nach Ablauf der Laufzeit wird der anteilig entfallende Beitrag zu Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraums fälig. Das Mitglied versichert, dass es nicht zahlungsunfähig ist und auch von keinem Insolvenzverfahren bezüglich seiner Person abhängig ist. Die Vertragsvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um einen Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf gekündigt wird. Eine Kündigung wird nur unterschrieben und in schriftlicher Form (per Post oder Mail) akzeptiert. Jedes Mitglied hat das Recht auf einen vollen Monat Urlaub pro Kalenderjahr, der dann an das Ende des Vertrages angehängt wird. Dieser Freimonat kann nur schriftlich beantragt werden. Kommt es aufgrund höherer Gewalt oder Anordnungen durch die Bundesregierung zu einer nicht selbstverschuldeten, vorübergehender Studioschließung, gilt die abgeschlossene Vertragsdauer (Flex Vertrag, 6,12 oder 24 Monate). nI diesem Fall wird das vertraglich festgelegte Ende einer Mitgliedschaft um die Zeit, der Studioschließung, verlängert.
Gemäß des Preisanpassungsrechts ist die SkyFit GmbH berechtigt, die auf dem Mitgliedsvertrag vereinbarten Beiträge zu erhöhen, sollte die gesetzliche Umsatzsteuer angehoben werden. Die SkyFit GmbH verpflichtet, sich gemäß §126b BGB, die Mitglieder schriftlich zu informieren. Die Preiserhöhung wird, ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten, wirksam. mI Gegenzug kann eine Ermäßigung der gesetzlichen Umsatzsteuer den Mitgliedsbeitrag mindern. Die SkyFit GmbH behält sich das Recht vor auf veränderte Umwelteinflüsse wie z.B. höhere Energiekosten oder Inflation, mit einer Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf bis zu 5% pro Jahr, zu reagieren.
Bei der Nutzung der Trainingsanlage sind die geltenden Hausordnungen des Studios, die auch separat aushängen, unbedingt einzuhalten. Verstöße gegen diese können mit einem Hausverbot geahndet werden. Die monatliche Bezahlung läuft in diesem Falle unverändert weiter. Über abweichende Regelungen wird das Mitglied schriftlich informiert. Das Mitglied hat den Mitgliedsausweis bei jedem Besuch mitzuführen. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird der Betrag von 10€ erhoben. mI Fale der Kündigung oder nach Ablauf der Vertragslaufzeit muss der Mitgliedsausweis wieder mi Studio abgegeben oder ansonsten bezahlt werden.